Liebe Patientin, lieber Patient,

wir freuen uns, dass Sie sich für uns entschieden haben. Um einen reibungslosen Ablauf in unserer Praxis zu gewährleisten, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe.

Terminvereinbarungen sind dringend notwendig. Dafür rufen Sie unter Telefon 0371.5607333 an. Sollten Sie außerhalb unserer Geschäftszeiten anrufen, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.

Öffnungszeiten

Mo., Die., Mi., Do. 07.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Fr. 07.00 – 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Termine

Haben sie von ihrem Arzt eine Verordnung zur Physiotherapie bekommen, melden sie sich bitte umgehend zwecks Terminvereinbarung. Die Rezepte der gesetzlichen Krankenkassen  gelten nur 14 Tage, die der Berufsgenossenschaften  nur 7 Tage. Dabei genügt es nicht sich innerhalb dieser Frist anzumelden, innerhalb dieser Frist muss bereits mit der Behandlung begonnen werden.

Sollte Ihnen bekannt sein, dass Sie die verordnete Behandlung nicht unmittelbar beginnen können, so hat ihr Arzt die Möglichkeit, wenn dies medizinisch vertretbar ist, einen späteren Behandlungsbeginn auf dem Rezept zu datieren.

Bitte bringen sie zur Anmeldung ihre Chipkarte der Krankenkasse und, falls vorhanden, ihren Befreiungsausweis mit. Als neuer Patient werden Sie auch gebeten unser Patientenaufnahme-Formular auszufüllen. Falls vorhanden, bringen Sie bitte zur ersten Behandlung alle relevanten Dokumente (Röntgenbilder, MRT, OP-Berichte, usw.) mit. Somit können sich unsere Therapeuten schneller ein besseres Bild von Ihnen und Ihrem Krankheitsbild verschaffen.

Terminabsagen

Sollten sie einmal einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um rechtzeitige Absage, jedoch mindestens 24 Stunden vor der Behandlung. Sie geben uns so die Möglichkeit, einem anderen Patienten diesen Termin anzubieten. Für nicht oder zu kurzfristig abgesagte Termine behalten wir uns vor, diesen in Rechnung zu stellen.

Die Behandlung

Da unsere Patienten feste Behandlungstermine erhalten, sind die Wartezeiten üblicherweise auf ein Minimum reduziert. Deshalb bitten wir Sie, lieber 5 Minuten zu früh, als zu spät zur Behandlung zu erscheinen. Falls Sie doch einmal verspätet sind, können wir uns Ihnen leider nicht mehr der vollen Therapiezeit widmen, da alle nachfolgenden Patienten ebenso  nicht gerne warten möchten.

Gesetzliche Krankenkassen

ProPhysio ist für alle gesetzlichen Krankenkassen zugelassen, dementsprechend behandeln wir alle gesetzlich versicherten Patienten mit einem gültigen Rezept für Physiotherapie. Patienten, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, müssen zu jedem Rezept eine Zuzahlung leisten. Diese Zuzahlungsbestimmungen sind vom Gesetzgeber festgelegt und gelten daher in allen Physio-Praxen gleichermaßen.

Private Krankenkassen

Privatversicherte Patienten erhalten nach Abschluss, der auf dem Rezept ausgewiesenen Behandlung, eine für das Einreichen bei der PKV geeignete Rechnung. Die Preisliste kann auf Anfrage, vor dem Beginn der Behandlung, eingesehen werden.

Rezeptprüfung

Physiotherapeuten sind in der Rezeptprüfpflicht, d.h. wir müssen das Rezept auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Sollten Eintragungen fehlerhaft sein, müssen diese vom Arzt geändert werden. Diese Änderungen müssen immer mit Unterschrift und Stempel des Arztes versehen werden, damit die Krankenkasse das Rezept zur Abrechnung akzeptiert.

Zusatzleistungen

Wenn Sie den Wunsch haben Ihr Rezept durch zusätzliche Leistungen (längere Behandlungszeiten, Manuelle Therapie, Fango, Heiße Rolle, Rotlicht) zu ergänzen, sprechen Sie uns an. Gerne beraten wir Sie über sinnvolle Ergänzungen um Ihr Therapieziel zu erreichen.